Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen AGB bedürfen der Schriftform. Die Angebote des Verkäufers sind, auch bezüglich der Preisangaben, freibleibend und unverbindlich. Bestellungen und Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers.

2. Preise
Die Preisstellung erfolgt in Euro zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Unsere Preise gelten ab Werk des Verkäufers, ausschließlich Fracht, Zoll, Porto, Verpackung und Versicherungskosten.

3. Zahlungsbedingungen
Sämtliche Zahlungen sind ausschließlich in Euro zu leisten. Rechnungen sind sofort zahlbar ohne jeden Abzug, soweit nichts anderes vereinbart ist. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Die Entscheidung, ob und inwieweit Wechsel oder Schecks angenommen werden, behält sich der Verkäufer vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber und beinhaltet keine Stundungsabrede. Scheckkosten sowie Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig. Werden die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten, so erklärt sich der Besteller bereit, hierfür die dem Verkäufer entstandenen Bankzinsen und Kosten zu übernehmen. Für die Erstellung von Mahnungen wird ein Kostenbeitrag von 5,00 EUR je Mahnung ab der zweiten Mahnung erhoben. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Tritt in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung ein oder wird eine solche nachträglich bekannt, so ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen oder Voraus- und/oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

4. Leistungserbringung
Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Sie gelten vorbehaltlich des Eingangs aller für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen beim Verkäufer. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat der Verkäufer nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Verkäufer von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen oder Teilleistungen jederzeit berechtigt.

5. Versand und Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Werk des Verkäufers verlassen hat.

6. Gewährleistung
Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefert der Verkäufer nach seiner Wahl Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Verkäufers nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, wenn der Käufer eine entsprechend substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt. Die gesetzliche Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beginnt mit dem Gefahrübergang.

7. Haftungsbegrenzung
Der Verkäufer haftet in vollem Umfang für Schäden, die auf vorsätzlich oder grob fahrlässig von ihm selbst, einem gesetzlichen Vertreter oder einem Erfüllungsgehilfen verursachten Vertragsverletzungen beruhen. Bei einfach fahrlässigen Vertragsverletzungen haftet der Verkäufer nur, wenn es sich um eine für die Vertragsdurchführung wesentliche Pflicht handelt. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Verkäufers, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen oder durch die Verletzung einer für die Vertragsdurchführung wesentlichen Pflicht verursacht worden ist. Jede Haftung ist begrenzt auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden und umfasst höchstens den Wert des Vertragsgegenstandes.

8. Änderungen an Konstruktion und/oder Software
Der Verkäufer behält sich das Recht vor, jederzeit ohne vorherige Ankündigung Änderungen an der Konstruktion und der zum jeweiligen Liefergegenstand gehörenden Software vorzunehmen. Der Verkäufer ist jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.

9. Urheberrechte
Zeichnungen, Konzepte, Abbildungen und sonstige technische Unterlagen und Dokumente, die dem Käufer mit einem Angebot übergeben werden, bleiben im Eigentum des Verkäufers. Falls es nicht zum Vertragsabschluss kommt, sind sie unverzüglich zurückzugeben. Sie dürfen weder vervielfältigt, noch Dritten zugänglich gemacht werden. Jegliches Disassembling, Dekompilation oder Re-Engineering von gelieferten Hard- und/oder Softwarekomponenten stellt einen Bruch der Lizenzvereinbarung dar. Kopien der Software dürfen ausschließlich zu Sicherungszwecken hergestellt werden. Bei Bruch der Lizenzvereinbarung wird eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Bestellwerts fällig. Hiervon unberührt bleiben die sonstigen Rechte des Verkäufers. Alle gelieferten Produkte dürfen nur im vereinbarten Umfang und zu dem vereinbarten Zweck genutzt werden.

10. Genehmigungen
Der Käufer ist für die Einhaltung, Einholung und Bezahlung evtl. erforderlicher Genehmigungen für den Betrieb und die Nutzung der gekauften Ware allein verantwortlich.

11. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur Kaufpreiszahlung vor. Soweit der Käufer Unternehmer oder Kaufmann ist, behalten wir uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zur Bezahlung unserer Gesamtforderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Der Käufer tritt in diesem Fall schon bei Kaufvertragsabschluss die ihm aus der Veräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrunde zustehenden Forderungen gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber in voller Höhe ab.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Siegburg.



Bei Übersetzung ist die deutsche Originalfassung maßgeblich und rechtskräftig.

Troisdorf (Deutschland), Juni 2017
Sonic Core GmbH